Einführung einer Zulage (A 13 plus Z) für Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) zur Stärkung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hamburg bei allen Laufbahnrichtungen

Mit dem Inkrafttreten der Regelungen des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) zum 1. Januar 2020 erhielten Zollbeamte und Zollbeamtinnen im gehobenen Dienst die Möglichkeit, Amtszulagen für Funktionen zu beziehen, die über diejenigen der Besoldungsgruppe A 13g hinausgehen (vergleiche auch Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes). In der Konsequenz ist die tatsächliche Gewährung von Amtszulagen für die Besoldungsgruppe A 13g durch gesetzliche Vorgaben auf maximal 20 Prozent der verfügbaren freien Planstellen in der Besoldungsgruppe A 13g begrenzt.

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Unterwegs auf Alster und Elbe: Öffentlichen Nahverkehr auf Hamburgs Wasserwegen stärken!

Mobilität darf nicht nur mit zwei oder vier Rädern, mit oder ohne Motor, auf oder neben den Straßen gedacht werden. Mobilität muss ganzheitlich weitergedacht werden. Dazu gehört, Hamburgs Rolle als „Wasserstadt“ stärker in den Fokus verkehrspolitischer Überlegungen zu rücken: Rund 8 Prozent (= 61 km2) der gesamten Stadtfläche (= 755,1 km2) liegt „unter Wasser“. Deutschlandweit sind es nur 2,3 Prozent. Dazu nehmen die landseitigen Bereiche des Hamburger Hafens mit 72 km2 sogar knapp ein Zehntel der Stadtfläche ein. Die Gesamtlänge der Oberflächengewässer auf Hamburger Stadtgebiet beträgt 944 Kilometer, von denen immerhin 258 Kilometer beziehungsweise 27 Prozent „schiffbar“ sind. Darunter sind vor allem die eine Länge von etwa 200 Kilometern umfassenden „Gewässer erster Ordnung“ wie Alster, Bille, Elbe und Este. Kurzum: Wasser ist Hamburgs Lebensader!

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Einbeziehung des Besoldungsergänzungszuschusses in die Pensions- berechnung

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung auch den Hamburger Senat aufgefordert, die Besoldungsstruktur anzupassen. Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, wurde festgelegt, dass die Besoldung so gestaltet sein sollte, dass Beamtinnen und Beamte, unter Berücksichtigung von Familienzuschlägen für Ehepartner und die ersten beiden Kinder, in der Lage sind, eine bis zu vierköpfige Familie angemessen zu unterstützen

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Schul- und Klassenfahrten von der Kultur- und Tourismustaxe befreien

Die Teilnahme an einer Klassen- und Schulfahrt ist für Kinder und Jugendliche bereits seit Jahren keine Selbstverständlichkeit mehr. Das zuletzt stark gestiegene Preisniveau macht es für Eltern noch schwieriger, eine Klassenfahrt für ihre Kinder zu ermöglichen. Schulfahrten galten als beruflich veranlasste Reisen und waren dadurch von der Abgabe der Kultur- und Tourismustaxe befreit. Die durch den rot-grünen Senat vorgenommene Nicht-Unterscheidung zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen, welche auch die Schul- und Klassenfahrten betreffen, ist in unseren Augen ein Fehler. Auch weil die ohnehin hohe Abgaben- und Steuerlast für Eltern mit Kindern unnötigerweise weiter steigen wird.

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Disability Studies und Teilhabeforschung stärken

Das Hamburger Zentrum für Disability Studies und Teilhabeforschung (ZeDiSplus) ist in der deutschen Hochschullandschaft eine einzigartige Einrichtung mit interdisziplinärem und hochschulübergreifendem Profil. Die Ziele des ZeDiSplus liegen in der „Entwicklung und Einbindung eines ausbildungsrelevanten Angebots zu Disability Studies in Module von bestehenden Studiengängen und Studienplänen an Hamburger Hochschulen, der Entwicklung eines eigenen, zertifizierten Angebots für Disability Studies, das auch für die berufliche Aus- und Weiterbildung genutzt werden kann, in der Bestimmung und Durchführung von Teilhabeforschung aus der Perspektive von Disability Studies“.

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Verfahren zum Einsatz von Schulbegleitungen endlich reformieren – Recht auf Teilhabe an Bildung für alle Schülerinnen und Schüler sicher- stellen

Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer Behinderung und Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Betreuungs- und Unterstützungsbedarf aufgrund einer komplexen psychosozialen Beeinträchtigung haben Anspruch auf eine Schulbegleitung. In der Praxis wird dieser Anspruch jedoch häufig nicht oder nur unzureichend erfüllt. Besonders zu Schuljahresbeginn sind Schulbegleitungen häufig nicht verfügbar. Aber auch danach müssen viele Schülerinnen und Schüler trotz ihres Bedarfs auf eine Schulbegleitung verzichten, weil nicht ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Seit Jahren wächst die Kritik an der Organisation der Schulbegleitung. Schulen, Träger und Politik warten dringend auf eine Neuorganisation.

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Ein Bekenntnis zur Solidarität mit Israel, der Verurteilung der Terroran- griffe durch die Hamas und die Forderung zur Schließung des IZHs durch das Bundesministerium des Inneren

„Am Morgen des 07. Oktober ist Israel in einem Albtraum aufgewacht.“ Mit diesen Worten begann Bundeskanzler Scholz seine Regierungserklärung am 12.10.2023 zu den Terrorangriffen der Hamas auf Israel. Die Hamas feuerte Tausende Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel, bei einem Musik-Festival wurden mehr als 250 junge Menschen hingerichtet und über zweihundert Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Zeitgleich sind die Terroristen in Ortschaften eingedrungen und haben dort die Menschen in ihren Häusern überfallen, brutal gefoltert und ermordet. Frauen wurden vor den Augen ihrer Kinder vergewaltigt, Babys wurden geköpft, Kinder verbrannt. Dabei wurden die Massaker noch von der Hamas gefilmt und über Social Media verbreitet. Mehr als tausend Bürger:innen Israels sind diesem Terror bislang zum Opfer gefallen. Weitere Tausende wurden zum Teil schwer verletzt.

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Fürsorglicher Umgang mit den Beschäftigten: Anpassung des Hambur- gischen Reisekostengesetzes (HmbRKG) an die realen Kosten

Das Hamburgische Reisekostengesetz (HmbRKG) regelt derzeit die Erstattung der Fahrtkosten für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist jedoch offensichtlich, dass die derzeitigen Erstattungssätze in vielen Fällen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen und gelegentlich nicht die wirtschaftlichste Wahl für die öffentlichen Mittel darstellen.

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