Kinderschutz in Hamburg für Krisenzeiten zukunftsfähig aufstellen

Die Corona-Pandemie hat die Notwendigkeit verdeutlicht, den Kinderschutz für Krisenzeiten zukunftsfähig aufzustellen. Die Pandemie zeigt, welche Kräfte auf Familien wirken können. Der Stress in den Familien ist aufgrund von Kita- und Schulschließung, Homeschooling, Homeoffice, finanziellen Sorgen und der fortwährenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen stark angestiegen. Hinzu kommt, dass die Lage für Kinder, die zu Hause physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erleben, besonders gefährlich ist. Wenn Mädchen und Jungen nicht mehr in die Schule, in die Kita oder in den Sportverein gehen, können Verletzungen unentdeckt bleiben und dringend nötige Unterstützungsbedarfe von Betroffenen kaum auffallen. Die Betroffenen können sich der Gewalt oftmals nicht entziehen und bei anderen Menschen (unauffällig) Hilfe suchen.

Continue reading

Kinder durch erweiterten Schul- und Kita-Betrieb fördern und Eltern entlasten

Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens, Kita- und Schulschließung sowie der Spielplätze stellen viele Familien vor eine große Belastungsprobe. Es mangelt vielen Kindern inzwischen nicht nur an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, sondern auch an Förderung. So halten Professorin Janna Teltemann, Bildungssoziologin an der Universität Hildesheim, und ihre Kolleginnen aus der Bildungsforschung fest: „Aus entwicklungspsychologischer Perspektive sind vor allem der Wegfall des Kontakts zu anderen Kindern und die dadurch fehlenden Möglichkeiten zum sozialen Lernen zu bedenken; aus lernpsychologischer Perspektive das Fehlen von pädagogischen Anregungen. Hieraus erwachsen vor allem für Kinder Nachteile, deren Familien keine entsprechenden Angebote machen können und für die frühe Förderung besonders wichtig ist. Viele Kinder mit geringen Deutschkenntnissen werden über mehrere Monate kaum Kontakt zu deutschsprachigen Kindern und Erwachsenen haben.“

Continue reading

Hygienestandards der Toiletten und Sanitärbereiche an Hamburgs Schulen auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinaus erhöhen

Im Musterhygieneplan für Hamburger Schulen von Juni 2017 ist festgelegt, dass Räume, in denen gegessen wird, sowie Sanitärbereiche täglich gereinigt werden müssen. Doch schon vor der Corona-Pandemie häuften sich die Beschwerden über verschmutzte Sanitäranlagen und häufig fehlende Seife und Einmalhandtücher. Ein Grund dafür ist sicherlich, dass im Zuge des starken Ausbaus des Ganztagbetriebes ab 2011 die Reinigungsfrequenzen von einmal täglich nicht angepasst wurden, obwohl am Nachmittag nahezu dieselbe Anzahl an Schülerinnen und Schülern die Räumlichkeiten nutzt. Die Schulbehörde selbst sieht dieses offenbar anders und ist mit der Sauberkeit und Hygiene der Hamburger Schulen anscheinend zufrieden, wie die Antwort auf die Drs. 21/17859 belegt. Da verwundert die Aussage des Schulsenators dann doch, als er in der Landespressekonferenz am 17. April 2020 davon sprach, dass die Waschgelegenheiten für die Schülerinnen und Schüler in einem ungewöhnlich guten Zustand sein werden. Auch zweifelte der Senator in einem Radiointerview erst kürzlich selbst die Sauberkeit der Sanitäreinrichtungen der Schulen an: „Eigentlich sollte das mit der Sauberkeit immer so sein nicht nur in Corona-Zeiten.“

Continue reading

Neue Grundschulen für Harburg – aber wo?

Entgegen dem Bundestrend soll sich die Zahl der Kinder in Hamburg bis 2030 um insgesamt 25 Prozent erhöhen. Für Harburg wird im Schulentwicklungsplan (SEPL) ein Schülerwachstum von 45 Prozent, für Süderelbe sogar von 75 Prozent prognostiziert. Schon heute stoßen viele Schulen an ihre Kapazitätsgrenze. Um die angespannte Lage in Harburg zu lösen, sollen laut SEPL neben Aufstockungen von Klassenzügen an bestehenden Schulen auch drei zusätzliche Grundschulen geschaffen werden. In Süderelbe im Neubaugebiet Fischbeker Reethen, in Harburg zuerst die Grundschule Sinstorfer Weg sowie die Grundschule mit dem Arbeitstitel „Schule am Park“.

Continue reading

Verlängerung der Auslagefristen von Bebauungsplänen (beziehungsweise des Bebauungsplan-Entwurfs HafenCity 10) in Zeiten der Corona-Pandemie

Am 24. März 2020 wurde die einen Monat dauernde öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs HafenCity 10 durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gestartet.
Der Erste Bürgermeister – und auch die Bundeskanzlerin – haben die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, aufgrund der Corona-Pandemie zuhause zu bleiben. Die Schulen und Kitas wurden geschlossen, die Geschäfte, mit wenigen Ausnahmen, mussten auf Anordnung der Behörden schließen, Menschen dürfen sich nur noch zu zweit durch die Stadt bewegen. Aber der Bebauungsplan-Entwurf HafenCity 10 wird öffentlich ausgelegt mit den üblichen Fristen, als gäbe es keine Pandemie.

Continue reading

Angemessene Beteiligung und transparente Information der Bürgerschaft an Milliarden-Nachbewilligung zur Bewältigung der Corona-Krise sicherstellen

Die Bewältigung der Corona-Krise erfordert ohne Frage eine Ausweitung der Ausgabeermächtigungen im Haushalt der Stadt sowie die Notwendigkeit, zügig den finanziellen Handlungsspielraum zu erweitern. Dennoch ist die vorgelegte Drucksache haushaltsrechtlich äußerst problematisch. Obwohl der Senat die Mehrbedarfe zu einem wesentlichen Teil bereits genau zuordnen kann beziehungsweise bereits sogar entsprechende Beschlüsse gefasst hat, werden die Haushaltsmittel nicht sachgerecht den Einzelplänen (zum Beispiel Wirtschaft, Kultur, Gesundheit) oder dem HGV-Verlustausgleich zugeordnet, sondern lediglich in einer zentralen Position in den zentralen Ansätzen des Haushalts eingestellt. Damit wird das Budgetrecht des Parlaments ausgehebelt. Eine solche Vorgehensweise hatte auch der Rechnungshof bereits in seinem Jahresbericht 2018 bemängelt.

Continue reading

Tilgungsvorgabe für COVID-19-Kreditaufnahme präzisieren

Mit der Drs. 22/42 wird die Bürgerschaft feststellen, dass die COVID-19-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne des Artikels 72 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung darstellt. Zur Deckung des damit verbundenen kurzfristigen erheblichen finanziellen Mehrbedarfs für den Hamburger Haushalt kann damit von den Vorgaben der Schuldenbremse abgewichen werden. Artikel 72 Absatz 3 sieht dabei vor, dass die auf dieser Basis aufgenommenen Kredite mit einer Tilgungsregelung versehen werden und „binnen eines angemessenen Zeitraums“ zurückzuführen sind.

Continue reading