Die Elbchaussee ist eine der wichtigsten Ost-West-Achsen Hamburgs. Sie bleibt auch nach dem seit 2021 laufenden Umbau eine hoch belastete Hauptverkehrsstraße mit erheblichem Kfz-, Liefer- und Busverkehr. Für den Radverkehr bedeutet das: So sehr sich Verkehrsplaner auch bemühen – die Elbchaussee wird nie eine wirklich entspannte und sichere Strecke für Radfahrerinnen und Radfahrer sein, insbesondere nicht für Kinder, ältere oder im Radverkehr weniger geübte Menschen.
Hamburg steht weiterhin vor erheblichen Herausforderungen bei der Schaffung neuen Wohnraums. Das vom Senat ausgegebene Ziel von jährlich 10.000 neuen Wohnungen wird seit Jahren verfehlt, die Fertigstellungszahlen sind deutlich eingebrochen. Gleichzeitig verändern sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Flächenbedarfe in vielen Bereichen der Stadt. Insbesondere klassische Gewerbeflächen werden teilweise seit Jahren nur eingeschränkt genutzt, liegen brach oder weisen langfristig erhebliche Leerstände auf.
Die Weiterentwicklung der Hamburger Innenstadt ist eine zentrale stadtentwicklungs-politische Aufgabe. Angesichts gesamtgesellschaftlicher Trends (zum Beispiel Online-Handel) verändern sich die Innenstädte und neben Shopping und Gastronomie sind neue Angebote gefragt, idealerweise auch solche nicht-kommerzieller Natur. Die FHH pflegt eine Vielzahl innerstädtischer Gesprächskreise mit einer großen Vielfalt von Beteiligten, die bislang jedoch vor allem erwachsene Akteure und organisierte Interessen adressieren.
Die Fährverbindung zwischen Cranz, Neuenfelde und Blankenese war über viele Jahrzehnte ein fester Bestandteil des öffentlichen Verkehrs im Hamburger Westen und für den Stadtteil Cranz eine wichtige Verbindung über die Elbe. Mit der Einstellung der Linie ist eine spürbare Mobilitätslücke entstanden, die sowohl Pendler als auch Besucher des Alten Landes betrifft.
Mit der Drs. 23/3374 legt der Senat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hambur-gischen Wohnraumschutzgesetzes vor. Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie der Weiterentwicklung bestehender Regelungen im Wohnraumschutz.
Antisemitismus in Hamburg nimmt zu – das belegen steigende Fallzahlen ebenso wie die gesellschaftliche Realität jüdischer Menschen in unserer Stadt. Umso dringlicher ist eine handlungsfähige, personell ausgestattete Struktur zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens.
Der Begriff „Gebäudetyp E“ wurde im Rahmen bundespolitischer Initiativen als Bezeichnung für ein vereinfachtes und experimentelles Bauen eingeführt. Ziel ist es, Planungs- und Bauprozesse zu entschlacken, Kosten zu senken und damit bezahlba-res Wohnen zu ermöglichen – ohne Abstriche bei Sicherheit oder grundlegender Wohnqualität. Dabei soll der Fokus auf das Wesentliche im Wohnungsbau gelegt werden: Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Alltagstauglichkeit.
Die Sanierung der Elbchaussee stellt für den Hamburger Westen seit vielen Jahren eine erhebliche Belastung dar. Der erste Bauabschnitt (Manteuffelstraße bis Parkstraße) wurde im Dezember 2023 nach drei Jahren abgeschlossen. Im derzeit laufenden zweiten Bauabschnitt (Betty-Levi-Passage/Klopstockstraße bis Hohenzollernring) kommt es jedoch zu erheblichen Verzögerungen: Anstelle einer ursprünglich deutlich kürzeren Bauzeit ist die Elbchaussee als zentrale Verkehrsverbindung bis voraussichtlich Juli 2026 voll gesperrt.
Hamburg ist eine Stadt am Wasser, deren Gewässer für viele Menschen bislang vor allem Kulisse sind. Die Diskussion über zusätzliche und besser nutzbare Bademöglichkeiten zeigt, dass in der Stadtgesellschaft ein großes Interesse besteht, das Element Wasser vielfältiger und stärker zu erleben. Neben fachlichen Prüfungen möglicher Standorte ist dabei insbesondere das lokale Wissen der Hamburgerinnen und Hamburger von besonderem Wert.
Hamburg will den geplanten „Wohnungsbau-Turbo“ des Bundes – insbesondere den neuen § 246e BauGB – gezielt nutzen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Regelung erlaubt befristet bis 2030 vereinfachte Verfahren ohne klassische Bauleitplanung, sofern keine erheblichen Umweltauswirkungen entstehen.
